
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Honorar, Zahlungsbedingungen, Verrechnung
Bei einem Erstgespräch erfahren Sie die Höhe des Honorars. Das Erstgespräch wird zu einem Kennenlerntarif verrechnet. Sie erhalten nach jeder dritten Einheit eine Honorarnote. Die Honorarnote muss mittels Überweisung binnen 14 Tagen beglichen werden. Bei schuldhaftem Nichterscheinen und keiner Absage binnen 24 Stunden vor der Einheit wird die Einheit ebenso verrechnet. Seit 1. Jänner 2024 werden die Kosten einer klinisch-psychologischen Behandlung zum Teil von der Krankenkasse getragen. Eventuell bieten Zusatzversicherungen einen Kostenzuschuss an. Psychologische Leistungen sind gemäß §6 Abs.1 Z 19 UStG umsatzsteuerbefreit.
Verschwiegenheitspflicht
Laut §37 des Psychologengesetztes (PG, 2013) unterliegen alle Klinischen Psycholog*innen der Verschwiegenheitspflicht. Ebenso gilt diese Verschwiegenheitspflicht bei Kindern und Jugendlichen. Im Falle einer möglichen Fremd- oder Selbstgefährdung wird von dieser Verschwiegenheitspflicht abgesehen.
Dokumentations- & Ausweispflicht
Es ist gesetzlich geregelt (PG, 2013), Aufzeichnungen über alle gesetzten Leistungen im Rahmen der klinisch-psychologischen Behandlung zu führen. Hierbei werden alle Interventionen, Behandlungsart, Umfang und Dauer schriftlich festgehalten. Diese müssen laut Gesetz (PG, 2013) mindestens zehn Jahre nach Abschluss der klinisch-psychologischen Behandlung aufbewahrt werden. Dies gilt auch im Falle eines Ablebens der Klient*innen. Auf Wunsch der Klient*innen kann eine Einsicht in die Unterlagen sowie eine Kopie der Aufzeichnung, für die die Klient*innen selbst aufkommen müssen, erfolgen.
Urheber- & Kennzeichnungspflicht
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Haftungsausschluss
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